Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 24.03.2024 die Friedhofsordnung, Grabmal- und Bepflanzungs- und die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang. – Luth. Kirchenstiftung Forheim geändert wird.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 13.03.2024 Az 68/20, 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Friedhof:
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen an bestehenden Grabmalen, und dazu zählt insbesondere das Anbringen von Grabplatten, im Pfarramt angemeldet und genehmigt werden müssen.
Des Weiteren sind mit der neuen Friedhofsordnung generell Grabplatten, die mehr als 50 % des Grabes bedecken nicht mehr erlaubt.
Um Beachtung wird gebeten.
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Aufhausen
Bollstädter Str. 1 86735 Aufhausen
Telefon 09089-516, Fax: 09089-920164
Bürotag: Donnerstag 8:30-12 Uhr
pfarramt.aufhausen@elkb.de
Diakon Stephan Höpfner
Diakonin Christina Höpfner
www.oberes-kesseltal-evangelisch.de
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